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Mietbedingungen
Abschluss des Mietvertrages :
Das Reisemobil kann schriftlich,per E-Mail oder telefonisch gebucht werden.
Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Reisemobils.
Zwischen Vermieter und dem/den Mieter(n) kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande,der auf den ausschließlich deutsches Recht, und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages,hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag,Anwendung finden.
Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und dem Vermieter vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übernahme- und Rückgabeprotokoll.
Übergabe- und Rücknahmeprotokoll beschreiben den jeweiligen Fahrzeugzustand. Durch die vorbehaltlose Unterzeichnung erkennen Sie den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs an. Beide Protokolle sind Mietvertragsbestandteile.
Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag als Fahrer genannten Personen geführt werden.
Das Mietverhältnis endet zum vereinbarten Termin, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, verlängert sich das Mietverhältnis nicht automatisch. Abholung und Rückgabe erfolgen am vereinbarten Übergabeort, sonst am Sitz des Vermieters.
Die Tagespreise werden je angefangene 24 Stunden berechnet. Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnen wir pro angefangener Stunde € 25, (höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den Gesamttagespreis) und geben an Sie eventuelle Schadenersatzansprüche weiter, die der Nachfolgemieter oder andere Personen uns gegenüber wegen einer verspäteten Fahrzeugübernahme geltend machen. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.
Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
Die Kaution beträgt 1500 €.Die Kaution ist am Abreisetag gebührenfrei in bar zu hinterlegen oder vorab zu überweisen. Die Kaution wird bei fristgerechter, ordnungsgemäßer, schadenfreier Rückgabe des Reisemobils und nach erfolgter Endabrechnung dem Mieter erstattet. Die Erstattung erfolgt per Überweisung auf das vom Mieter anzugebende Konto.
Übergabe und Rücknahme des Fahrzeugs, Ort und Zeiten der Übergabe und Rücknahme sind unbedingt Folge zu leisten.
Alle eingetragenen Fahrer und der Mieter müssen zur Fahrzeugübergabe persönlich erscheinen,bei der Fahrzeugrückgabe muss nur der Mieter erscheinen.
Die Mietpreise beinhalten: Voll- und Teilkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung von maximal € 1.500 pro Schadensfall. Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit einer Deckung in Höhe von € 50 Mio für Sach- und Vermögensschäden, für Personenschäden mit € 8 Mio., 200 KM täglich sind frei,weitere Tageskilometer werden mit 0,29 € pro Kilometer berechnet. Eine Soforthilfeversicherung (Schutzbrief) ist inklusive.Wartungsreparaturen, die während der Mietzeit anfallen, soweit diese nicht auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind. Kraftstoff- und Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters.
Nach Erhalt der schriftlichen Reservierungsbestätigung ist die Reservierung dann für beide Seiten verbindlich und innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises zu leisten.
Der restliche Mietpreis ist bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn fällig.
Für einen Rücktritt vom Mietvertrag gelten für Mieter die zum Storno-Zeitpunkt gültigen Stornierungsbedingungen. Es gelten für Mieter die nachfolgenden Stornobedingungen:
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bis zu 50 Tage vor Reiseantritt 30 % des Mietpreises
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vom 49. bis 15. Tag vor Reiseantritt 75 % des Mietpreises
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ab 14. Tag 90 % des Mietpreises
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am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs: 100 % des Mietpreises
Für den Fall, dass der Mieter die Reise aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten kann, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese kann bequem bei uns gebucht werden. In dem Fall erstattet die Versicherung den Mietpreis zurück.
Maßgebend für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vom Mieter übernommen, gilt dies als Vertragsbruch. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter als Schadenersatz 100 % des Mietpreises zu bezahlen. Im Falle eines Vertragsbruches ist der Vermieter berechtigt, das Reisemobil anderweitig zu vermieten. Die Stellung eines Ersatzmieters durch den Mieter ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich.
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen, wenn ein Versicherungsschutz als Selbstfahrervermietfahrzeug für das Fahrzeug nicht mehr besteht. Die Kündigung muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Kenntnis erfolgen. Der Vermieter erstattet dem Mieter den gezahlten Mietpreis vollständig. Sollte jedoch der Versicherungsschutz durch Verschulden des Mieters nicht bestehen, so erhält er den Mietpreis nicht erstattet
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Wird dem Vermieter nach Vertragsschluss die Bereitstellung des Fahrzeugs unmöglich, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, wird er von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn eine rechtzeitige Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor der Übergabe an den Mieter nicht mit zumutbarem Aufwand möglich ist.Der Vermieter erstattet dem Mieter den gezahlten Mietpreis vollständig.
Das Fahrzeug wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen wie z.B. kleine Lackschäden, kleine Dellen, Kratzer oder Parkrempler stellen keine Fahrzeugmängel dar, sofern die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs dadurch nicht beeinträchtigt wird. Die Parteien halten den Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe des Fahrzeugs gemeinsam im Übergabeprotokoll fest, das Bestandteil des Mietvertrags ist.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig gereinigt (innen und außen) an den Vermieter zurückzugeben. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung ganz oder teilweise nicht nach, hat er dem Vermieter die durch die Reinigung entstehenden angemessenen Kosten zu ersetzen. Der Vermieter kann einen entsprechenden Geldbetrag von der geleisteten Kaution einbehalten.
Der Vermieter kann gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch mit Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen.
Ist das Fahrzeug von innen und außen nicht geleert und gereinigt, berechnen wir Ihnen jeweils 60€ innen und außen.
Sind bei der Rückgabe des Reisemobils der Grauwassertank der Fäkalientank oder die Toilette nicht geleert und gesäubert, berechnen wir ihnen 100,- € !!!
Gestattet ist nur die übliche Verwendung als Reise-Wohnmobil. Darüber hinausgehende Handlungen und illegale Tätigkeiten sind verboten.
Die Benutzung des Fahrzeugs ist nur gestattet, sofern der Mieter oder Fahrer im Besitz einer gültigen in Deutschland anerkannten Fahrerlaubnis ist, kein Fahrverbot besteht und die Fahrerlaubnis nicht vorläufig entzogen ist.
Das Fahrzeug darf nur im fahrtüchtigen Zustand gesteuert werden.
Der Mieter des Fahrzeuges ist verpflichtet, ab dem Zeitpunkt der Übergabe dieselbe Sorgfalt im Umgang mit dem Fahrzeug walten zu lassen, als wäre er der auf Werterhaltung bedachte Eigentümer. Insbesondere hat er darauf zu achten, dass: (a) entsprechende Sicherungsmaßnahmen im Fall von extremen Wetterbedingungen ergriffen werden, um eine Beschädigung des Fahrzeugs zu verhindern, (b) einer Gefahr durch absichtlicher Sachbeschädigung vorgebeugt wird, indem er das Fahrzeug auf eigene Kosten sicher abstellt, (c) bei Hinweisen auf betriebsbedingte Probleme des Fahrzeugs sich gemäß der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu verhalten (z.B. bei Aufleuchten einer Warn- oder Kontrollleuchte, (d) vor längeren Fahrten sicherzustellen, dass Ölstand und Reifendruck den Vorgaben des Herstellers entsprechen.
Dem Mieter ist es nicht gestattet, technische oder auch vorübergehende, optische Änderungen am Fahrzeug vorzunehmen.
Entstehen dem Vermieter Kosten für vom Mieter zu verantwortende Schadenbeseitigung, Nachtanken, Reinigung, Ersatzbeschaffung von Teilen, Fahrzeugpapieren oder Schlüsseln, ist der Mieter verpflichtet, die Kosten zu ersetzen, sowie den damit verbundenen Aufwand des Vermieters zu entschädigen. Für Leistungen des Vermieters wird je geleistete Arbeitsstunde als angemessene Ersatzleistung 25 € vereinbart.
Der Mieter ist für Verwarnungen, Bußgelder, Ordnungswidrigkeiten, Straftaten verantwortlich, die während der Mietzeit mit dem Fahrzeug begangen werden.
Der Vermieter haftet nur für Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Reisemobil abgeschlossenen Versicherung besteht, im Übrigen besteht Haftungsausschluss für den Vermieter, er haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Mieter haftet für Schäden am gemieteten Fahrzeug in Höhe von Euro 1000,- pro Schaden durch die hinterlegte Kaution.
Der Mieter haftet uneingeschränkt, sofern der Schaden durch Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aber durch Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht wurde.
Ferner haftet der Kunde für alle von Ihm verursachten Schäden an Sachen ( Inneneinrichtung ) oder Fremdfahrzeugen uneingeschränkt je Schadensfall.
Der Mieter haftet uneingeschränkt für alle Schäden, die durch unberechtigte Fahrer oder verbotenem Zweck, durch das Ladegut oder aber durch unsachgemäße Behandlung des Reisemobils entstehen.
Auch bei einer eventuellen Unfallflucht, haftet der Mieter uneingeschränkt.
Bei nicht rechtzeitiger Übergabe des Reisemobils am vereinbarten Standort durch den Vermieter oder bei einem Ausfall, besteht für den Mieter weder ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, noch auf Weiterbeförderung oder Ersatz von Aufwendungen und Schäden. In diesem Fall wird der Mietpreis erstattet.
Die auf der Homepage aufgelistete Ausstattung ist nur verbindlich wenn diese im Einzelnen im Mietvertrag oder dem Übergabeprotokoll aufgeführt ist.
In den Wohnmobilen darf aus hygienischen und feuerpolizeilichen Gründen nicht geraucht werden.
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und dem/der im Mietvertrag angegebenen Fahrer/in geführt werden, sofern der jeweilige Fahrzeugführer mindestens 23 Jahre alt und mindestens 4 Jahre im Besitz eine Fahrzeugklasse (bis 3.500 kg) gültigen Fahrerlaubnis ist.
Der Mieter und alle fahrzegführenden Personen sind dazu verpflichtet, bei Abholung des Fahrzeuges zu erscheienen und Namen und Anschrift aller fahrzeugführenden Personen vor Abreise / Übergabe bekanntzumachen. Es muss der Personalausweis und Führerschein vorgelegt werden.
Es ist untersagt das Fahrzeug: zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen, Festivals der Musik-, Kunst und Folklore, Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind, zu verwenden.
Reparaturen: Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen bis zu einem Preis von 100,- € ohne Nachfrage beim Vermieter in Auftrag gegeben erden Reparaturen ab einem Wert von 100,- € dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Eventuelle anfallende bzw. genehmigte Reparaturkosten erstattet der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet.
Es ist strengstens untersagt abseits befestigter Wege zu fahren.Der Mieter haftet für Unterboden- und Reifenschäden zu 100%.
Verkehrsunfälle: Verkehrsunfälle, an denen das Fahrzeug beteiligt ist, sind polizeilich aufnehmen zu lassen und unverzüglich zu melden. Behördliche Maßnahmen, wie z.B. Beschlagnahmung, Strafverfahren usw., sind ebenfalls unverzüglich zu melden. Der Mieter ist verpflichtet, alle den Unfallhergang betreffenden Angaben dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die in Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind. dem Vermieter oder seinem Vertreter unverzüglich mitzuteilen.
Mieter, Beifahrer und Mitreisende sind bei Verkehrsunfällen verpflichtet, dem Vermieter alle Daten in Textform mitzuteilen, die der Vermieter zur Durchsetzung seiner Ansprüche benötigt.
Sollten an dem Unfall dritte Personen beteiligt gewesen sein, so muss der Mieter die Kennzeichen der beteiligen Fahrzeuge, die Haftpflichtversicherungen der Fahrer sowie Namen und Anschriften der Fahrer und Zeugen dokumentieren und bei Bedarf vorlegen.
Sollte aufgrund eines Verkehrsunfalles die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges wesentlich eingeschränkt sein, sind beide Parteien zur fristlosen Kündigung mit sofortiger Wirkung berechtigt. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises.
Beschädigungen, die während der Mietzeit durch den Vermieter entstanden sind, werden von einer Person mit Sachverstand ( z.B. Lackierer, Schreiner, KFZ-Sachverständiger, Werkstatt ) geschätzt und der Betrag wird von der Kaution einbehalten, selbstverständlich steht es dem Vermieter frei einen ggf. geringeren Schaden durch ein Sachverständigengutachten auf eigene Kosten nachzuweisen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Ascheberg.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CSIG) gilt nicht. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Für den Fall, dass der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, legen die Parteien als Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten aus diesem Mietvertrag das Gericht fest, bei dem der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Sollte eine der Regelungen in diesen Allgemeinen Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Gelesen und Bestätigt
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